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Hallo Renate, 

vielen Dank für Ihren Beitrag im Rahmen des zweiten Zukunftsdialogs der Smarten Region MYK10. Gerne möchten wir im Folgenden auf Ihre Fragen eingehen. 

Zur aktuellen Situation können wir Ihnen zusammenfassend mitteilen, dass im Landkreis Mayen-Koblenz zum Stand 4/2022 insgesamt 26 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von ca. 60,7 MW am Netz sind. Darüber hinaus sind bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung derzeit 5 Anträge für insgesamt 22 Anlagen mit 107,20 MW Nennleistung im Genehmigungsverfahren. Weitere Informationen können Sie dem Energieportal der SGD Nord entnehmen. 

Die Frage nach der Haltung der Gemeinden zur Errichtung von Windenergieanlagen lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist je nach Lage der Windenergieanlagen sehr unterschiedlich (z.B. nach Sichtbeziehung zu Ortslagen, Burgen und Schlössern; Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, touristische Erschließung etc.).

Da die Städte und Gemeinden die Planungshoheit für ihre Stadt-/Gemeindeflächen haben, können sie die Standorte von Windenergieanlagen über ihre Flächennutzungspläne steuern. Einige Städte und Verbandsgemeinden haben in ihren Flächennutzungsplänen sogenannte „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ dargestellt bzw. sind dabei ihre Flächennutzungspläne entsprechend zu ändern.

Der Landkreis selbst hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Steigerung der Zahl der Windenergieanlagen, da die Anlagen in erster Linie von Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken bzw. Privatunternehmen errichtet und finanziert werden. Allerdings wird Deutschland seine Klimaziele nur erreichen können, wenn der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion zeitnah deutlich erhöht wird. Dazu gehören neben der Windenergie auch PV-Anlagen auf privaten, kommunalen und gewerblichen Liegenschaften, große PV-Freiflächenanlagen, Biogasanlagen usw.

Für einen schnellen Zuwachs an erneuerbaren Energien ist es vor allem unerlässlich, die bisher – gerade bei Windenergieanlagen - ausgesprochen langwierigen Genehmigungsverfahren deutlich zu verschlanken und dadurch zu verkürzen.

Neben dem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien muss durch effizientere Nutzungen Energie in erheblichem Maße eingespart werden, da bei der Einschätzung des zukünftigen Energieverbrauchs z.B. mit einer deutlichen Zunahme des Strombedarfs gerechnet werden muss, da neben dem Bedarf durch die Elektromobilität auch verstärkt mit Strom geheizt (Wärmepumpen) und gekühlt (Klimaanlagen) werden wird.

Viele Grüße
Ihre Online-Redaktion (HM)

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