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Solarfahrzeuge in den Kreis

Solarfahrzeuge in den Kreis

verworfen
Mobilität

Der Kreis MYK fördert den Ausbau der Solarenergie in dem er das vorhandene Solarkataster nutz und eine den Hausbesitzern eine Beratung anbietet. Das Entgelt für diese Beratung wird erst fällig wenn der Hausbesitzer sich für eine Solaranlage entscheidet. Das Entgelt müsste über den Ertrag der Solaranlage berechnet werden (ca. 5%) Mit diesem Ertrag und weiteren Förderungen sollten in jeder Verbandsgemeinde und Stadt im Kreis MYK Solarfahrzeuge betrieben werden, die den Bürger zum Preis eines Tagesticket der Koveb (max. 15.00 Euro) zur Verfügung stehen. Die Fahrzeuge dürften nur im Kreis MYK bewegt werden und können an allen Mietstationen (kostenlos) geparkt und geladen werden. Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt aber nur an der 1. Mietstation. Des weiteren sollten die Teilnehmer an diesem Projekt die Möglichkeit bekommen den ÖPNV kostenfrei am Wochenende zu nutzen. Im Bereich des Maifeldes zum Beispiel durch einen Anrufbus bzw. Taxi .

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Hinweise:

Kennen Sie schon die E-Bürgerautos (https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Klimaschutz/Klimaschutzma%C3%9Fnahme…), die seit Mai 2022 im Landkreis Mayen-Koblenz genutzt werden können? Aufbauend auf den Erfahrungen, die in diesem Projekt gesammelt werden, wird geprüft, ob und in welcher Form eine Ausweitung mithilfe von Fördermitteln aus dem Modellprojekt "Smart Cities" möglich sowie sinnvoll ist.

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Kommentare

Gespeichert von Moderation am Do., 28.10.2021 - 15:43

Liebe*r HMEAB,

vielen Dank für Ihre Beteiligung am Ideenwettbewerb. Sie verknüpfen in Ihrer Idee, Aspekte lokaler Solarenergiegewinnung und smarter Carsharing-Konzepte. Für ein genaueres Verständnis Ihrer Idee wäre es hilfreich, wenn Sie noch die zeitlichen Abläufe für eine mögliche Umsetzung im Jahr 2022 ausführen könnten.

(Wie) wäre es Ihnen darüber hinaus möglich sich an der Umsetzung Ihrer Idee zu beteiligen?

Herzliche Grüße

Ihre Online-Moderation (VS)

Gespeichert von HMEAB am Fr., 29.10.2021 - 06:53

Hier noch ein Hinweis zum zeitlichen Ablauf.
1/2 Quartal 2022
a Klärung der Fördermöglichkeiten für die Beratung für die Punkte 1 - 7 gemäß des Solarkatasters https://solarkataster.rlp.de/start#null
Vertragsentwurf für Hausbesitzer entwerfen
Beteiligung der https://www.mykstrom.de/mykstrom/
Wirtschaftlichskeitsberechnung durch Wettbewerb an WHU bzw. Uni Koblenz
Pressearbeit, Information der Hausbesitzer
Nachfrage nach Angebot erfragen
Wenn diese Punkte geklärt könnte im 3 Quartal die Beratung beginnen und im 4. Quartal evtl die ersten Solaranlage montiert werden.
Ich würde mich an Gesprächsrunden beteiligen

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